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Rückerstattung

Für klinisch-psychologische Behandlung ist seit dem 01.01.2024 ein Kostenzuschuss durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich. Darüber hinaus können Sie je nach Vertrag auch eine Rückerstattung durch eine private Krankenversicherung erhalten.​​​
 
​Kostenzuschüsse der gesetzlichen Versicherungsträger für klinisch-psychologische Behandlung:​
 

  • ÖGK: € 33,70 pro Einheit

  • SVS: € 45,00 pro Einheit

  • BVAEB: € 46,60 pro Einheit​​​


Psychologische Behandlung zählt zu den Krankheitskosten und kann im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden.​ Die Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.

Die Diagnostik ist eine Privatleistung und kann daher nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.

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