Rückerstattung
Für klinisch-psychologische Behandlung ist seit dem 01.01.2024 ein Kostenzuschuss durch die gesetzlichen Krankenkassen möglich. Darüber hinaus können Sie je nach Vertrag auch eine Rückerstattung durch eine private Krankenversicherung erhalten.
Kostenzuschüsse der gesetzlichen Versicherungsträger für klinisch-psychologische Behandlung:
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ÖGK: € 33,70 pro Einheit
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SVS: € 45,00 pro Einheit
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BVAEB: € 46,60 pro Einheit
Psychologische Behandlung zählt zu den Krankheitskosten und kann im Rahmen Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Die Leistungen sind gemäß § 6 Abs. 1 Z19 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Die Diagnostik ist eine Privatleistung und kann daher nicht über die gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden.